Allgemeine Geschäftsbedingungen der Stadt Naumburg/Saale für den Verkauf von Eintrittskarten für Veranstaltungen über den Online-Shop
1.Geltungsbereich
Diese AGB regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen der Stadt Naumburg/Saale, vertreten durch den Oberbürgermeister, nachfolgend STADT genannt, auf der einen Seite und dem/der jeweiligen Eintrittskartenkäufer*in, Veranstaltungsbesucher*in oder Kartennutzer*in (nachfolgend „Besucher“ genannt).
Vertragspartnerin aller Kartenkäufer ist die STADT.
Mit dem Erwerb des einer Eintrittskarte zugrundeliegenden Veranstaltungsbesuchervertrages zwischen dem Kartenkäufer/Besucher und der STADT werden diese AGB rechtsverbindlich vereinbart.
2.Ticketverkäufe
2.1. Bestellungen und Bezahlung
Die Bezahlung der online ausgewählten Karten kann nur mit Kreditkarte erfolgen. Die Zahlung per Kreditkarte erfolgt unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch den Karten-Herausgeber.
Der Bestellvorgang vollzieht sich wie folgt:
Der Kartenkäufer kann die von ihm gewünschte Veranstaltung manuell wählen. Sofern ermäßigte Preise angeboten werden und die Voraussetzungen beim Kunden vorliegen, kann er einen ermäßigten Preis wählen.
Nachdem der Kartenkäufer die Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptiert hat, wird die Bestellung im Überblick nochmals angezeigt und muss von ihm bestätigt werden. Es besteht die Möglichkeit zur Korrektur der Daten. Nach Bestätigung der Daten erfolgt eine Bestätigung der Bestellung, die dem Kunden auch per E-Mail an die von ihm angegebene E-Mail-Adresse übermittelt wird. Im Anschluss kann der Kartenkäufer über Print@Home die Karten ausdrucken.
2.2 Eigentumsvorbehalt / Gebühren
Alle Eintrittskarten bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Eintrittspreises im alleinigen Eigentum der STADT. Sollte eine Zahlung rückbelastet werden, ist der Kartenkäufer zur Erstattung der durch die Rückbelastung entstandenen Kosten an die STADT verpflichtet. Gekaufte Karten werden durch die STADT ungültig erklärt.
Für Bestellungen über den Webshop ist die STADT berechtigt, eine Gebühr zu erheben.
Bei postalischer Zusendung erhebt die Stadt eine Versandgebühr nach der Verwaltungskostensatzung.
Gebühren sind zusammen mit dem Kaufpreis zu bezahlen.
2.3 Versendungskauf
Sofern die STADT Tickets per „Versand per Post“ verschickt, handelt es sich um einen Versendungskauf. Es gilt die Regelung des § 447 BGB:
- 447 Gefahrübergang beim Versendungskauf
(1) Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.
Mit der Aufgabe der bestellten Eintrittskarten bei einem Postdienstleister hat die STADT den Veranstaltungsbesuchervertrag erfüllt. Der Versand erfolgt somit nach Übergabe an den Versender auf Gefahr des Bestellers. Dies gilt nicht beim Kauf und Versand an Verbraucher.
2.4 Änderungen im Veranstaltungsplan
Bei nicht von der STADT zu vertretenden Anlässen oder in begründeten Ausnahmefällen können eine Verlegung oder die Absage von Veranstaltungen oder eine Programm- bzw. Besetzungsänderung unumgänglich werden. Eine solche Änderung teilt die STADT so rechtzeitig als möglich über die Medien mit. Achten Sie bitte auch auf die Veröffentlichungen in der Tagespresse und auf der Webseite.
2.5 Ermäßigungen
Bei ermäßigten Tickets ist zusätzlich unaufgefordert die jeweilige Ermäßigungsberechtigung (z.B. Schülerausweis, Immatrikulationsbescheinigung, Fürth-Pass, Schwerbehindertenausweis etc.) bei Einlass vorzuweisen. Ermäßigte Karten sind nur in Verbindung mit den begründenden Ausweisunterlagen gültig. Kann der Nachweis für die Ermäßigung nicht belegt werden, ist der Unterschiedsbetrag zum vollen Eintrittspreis nachzuzahlen.
2.6 Veranstaltungsbeginn und Einlass / Sitzplatz / Platzwechsel
Die Veranstaltungen beginnen zu unterschiedlichen Zeiten. Nur die von der Stadt offiziellen Veröffentlichungen enthalten die verbindlichen Anfangszeiten der Vorstellungen.
Die Spielstätten werden in der Regel 30 bis 60 Minuten vor Beginn der Vorstellung geöffnet.
Beim Einlass ist das für diese Veranstaltung gültige Ticket vorzuzeigen. Bei ermäßigten Tickets ist zusätzlich unaufgefordert die jeweilige Ermäßigungsberechtigung vorzuweisen. Ermäßigte Karten sind nur in Verbindung mit den begründenden Ausweisunterlagen gültig. Kann der Nachweis für die Ermäßigung nicht belegt werden, ist der Unterschiedsbetrag zum vollen Eintrittspreis nachzuzahlen.
Bei Eintritt mit einem „Print@Home-Ticket“ ist ein Ausweisdokument bereitzuhalten, dessen Personendaten mit den Angaben auf dem Ticket übereinstimmen.
Der Zutritt zur Veranstaltung ist mit der Print@Home-Karte entweder in ausgedruckter Form oder digital über den QR-Code möglich. Die Entwertung erfolgt digital.
Mit Beginn der Veranstaltung erlischt der Anspruch auf den gebuchten Platz. Es können vom Einlasspersonal Ersatzplätze (auch in anderen Platzgruppen) zugeteilt werden. Dem Einlasspersonal ist dabei Folge zu leisten. Ein Anspruch auf Nacheinlass besteht nicht.
Zu spät kommende Besucher müssen damit rechnen, dass sie erst nach dem ersten Bild bzw. nach dem ersten abgeschlossenen Musikstück eines Konzerts oder in einer inszenierungsbedingt geeigneten Pause an den Veranstaltungsort gelassen werden. In seltenen Fällen ist ein Nacheinlass aus sicherheitstechnischen oder künstlerischen Gründen nicht möglich. Kann einem Besucher aufgrund seiner Verspätung kein Einlass gewährt werden, so hat dieser keinen Anspruch auf Erstattung des Kartenpreises.
2.7 Verbot des gewerblichen und überteuerten Weiterverkaufs von Eintrittskarten
Jeder gewerbliche Weiterverkauf zu erhöhten Preisen (Ticketverkauf Zweitmarkt, Wiederverkäufer etc.) von Eintrittskarten für Veranstaltungen ist verboten.
2.8 Ausschluss der Rückgabe / Kein Umtauschrecht
Gekaufte Eintrittskarten werden grundsätzlich nicht zurückgenommen. Dies gilt auch für den Fall etwaiger Besetzungs- oder Programmänderungen. In diesem Fall besteht auch kein Umtauschrecht. Für nicht abgeholte oder nicht in Anspruch genommene Eintrittskarten wird kein Ersatz geleistet.
2.9 Fernabsatz / Ausschluss des Rechts zum Widerruf
Einem Verbraucher steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich ein Widerrufsrecht gemäß § 355 BGB zu. Gemäß § 312 g Abs. 2 Zif. 9 BGB gilt dies allerdings nicht für den Verkauf von Eintrittskarten. Dem Kartenkäufer/Besucher steht somit beim Kauf von Eintrittskarten kein Widerrufsrecht nach Fernabsatzrecht zu.
2.10 Absage und Abbruch der Veranstaltung / Ausschluss weitergehenden Schadensersatzes / Verfallklausel
Muss eine Veranstaltung vollständig abgesagt werden, kann ein Anspruch auf Erstattung des vollen oder teilweise gezahlten Eintrittspreises ohne Vorverkaufsgebühr bestehen, sofern der Abbruch schuldhaft vom Veranstalter verursacht wurde. Ansprüche sind in diesem Falle ausschließlich an den jeweiligen Veranstalter zu richten. Der Erstattungsanspruch des Kartenkäufers/Besuchers gegen die STADT (bei Eigenveranstaltungen) erlischt, wenn er nicht binnen 30 Tagen ab Absage der Veranstaltung gegenüber der STADT schriftlich geltend gemacht wird. Weitergehende Ansprüche des Kartenkäufers/Besuchers, z.B. Schadensersatzansprüche oder Ansprüche aufgrund nutzlos getätigter Aufwendungen (u.a. Anfahrtskosten, Übernachtungskosten etc.) oder Ansprüche wegen „vertaner Freizeit“ gegen die STADT sind ausgeschlossen. Karten, die über andere Vorverkaufsstellen oder online gekauft wurden, müssen dort bzw. online zurückgegeben werden. Bei Vorstellungsabbruch wird das Eintrittsgeld nur vollständig erstattet, wenn noch nicht die Hälfte der Vorstellung abgelaufen war.
2.11 Verlust von Eintrittskarten / Verlassen der Spielstätte
2.11.1 Hat der Kartenkäufer/Besucher seine Eintrittskarte(n) verloren, kann er sich an der Vorverkaufsstelle des Stadttheaters bzw. an der Abendkasse Ersatzkarten(n) ausstellen lassen, soweit er unter Vorlage geeigneter Dokumente (Rechnung, Personalausweis, Kontoauszug) glaubhaft macht, um welche Plätze es sich gehandelt hat und dass er die Karten rechtmäßig erworben, bezahlt und dann unverschuldet verloren hat. Die STADT erhebt in diesem Fall eine Bearbeitungspauschale i. H. v. 5,00 € pro ausgestellter Ersatzkarte.
2.11.2 Legt ein anderer Besucher gleichwohl die Original-Eintrittskarte vor, gewährt die STADT diesem bevorzugt den alleinigen Eintritt, d.h. die ausgestellte Ersatzkarte wird mit Vorlage der Original-Eintrittskarte ungültig und der Inhaber der Ersatzkarte hat eine neue Karte zu kaufen oder die Veranstaltungsörtlichkeit unverzüglich zu verlassen. Die STADT prüft im Übrigen nicht weitergehend, wer rechtmäßiger Besitzer der Originaleintrittskarte ist.
2.11.3 Mit Verlassen der Veranstaltung verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit.
3. Haftung
Die Haftung der STADT sowie ihrer Mitarbeiter und Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
4. Salvatorische Klausel
Sollte eine dieser AGB unwirksam sein, berührt diese Unwirksamkeit nicht die Wirksamkeit der übrigen AGB. Eine etwaig unwirksame Klausel ist durch eine wirksame Klausel zu ersetzen. Die Überschriften in diesen AGB sind nicht abschließend und haben rein exemplarischen Charakter. Es gilt stets das im Text geschriebene Wort.
5. Generalien
6.1 Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Dies gilt auch bei einem etwaigen Kartenverkauf über das Internet.
6.2 Ausschließlicher Gerichtsstand ist Naumburg, Deutschland.
6.3 Diese AGB treten am 01.08.2025 in Kraft
6.4 Die EU-Kommission stellt seit dem 15.2.2016 hier https://consumer-redress.ec.europa.eu/ eine Plattform zur Online-Streitbeilegung zur Verfügung (Online Dispute Resolution).
6.5 Verkäufer ist die Stadt Naumburg/Saale, Markt 1,06618 Naumburg, email: naumburg.shop@naumburg-stadt.de